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VG München, 19.04.2007 - M 10 K 07.603 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 42 S. 1
D (A), Irak, Iraker, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, freiwillige Ausreise, Zumutbarkeit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, abgelehnte Asylbewerber, Ablehnungsbescheid, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VG München, 19.04.2007 - M 10 K 07.603
Derartige Hindernisse können sich sowohl aus inlandsbezogenen als auch aus zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben (BVerwG v. 27.6.2006, Az. 1 C 14.05). - VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, …
Auszug aus VG München, 19.04.2007 - M 10 K 07.603
Zur Verschuldensfrage hat der BayVGH (Beschl. v. 19.12.2005, Az. 24 C 05.2856) entschieden, dass es nicht möglich ist, die Verantwortung für die Beseitigung von Ausreisehindernissen der Ausländerbehörde oder dem Ausländer alleine aufzulegen. - VGH Bayern, 05.07.2004 - 23 B 04.30174
Irak, Kurden, Folgeantrag, Kommunistische Arbeiterpartei, Mitglieder, …
Auszug aus VG München, 19.04.2007 - M 10 K 07.603
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen des Erlasses des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ausgestellten Duldungen bereits eine Lage schaffen, die einen wirksamen Abschiebungsschutz vermittelt, so dass ein zusätzlicher Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht mehr gewährt werden muss (vgl. BayVGH Beschl. v. 5.7.2004, Az. 23 B 04.30174).
- VG München, 04.05.2012 - M 24 K 11.4303
Qualifizierter geduldeter Iraker mit über dreijähriger Beschäftigung als …
Der Bescheid vom ... Januar 2007 ist bestandskräftig, nachdem das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 19. April 2007 (Az. M 10 K 07.603, Bl. 193 der Verwaltungsakte) eine hiergegen gerichtete Klage abgewiesen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Dezember 2007 (Az. 24 ZB 07.1250, Bl. 239 der Verwaltungsakte) einen nachfolgenden Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hatte.